(djd) Die ambulante Badekur ist zurück: Hausärztinnen und -ärzte dürfen sie wieder verschreiben und die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen einen Großteil der Kosten für die medizinischen Behandlungen. Mit einer solchen Kur soll verhindert werden, dass Menschen erkranken oder sich eine körperliche oder psychische Krankheit verschlimmert.
(djd) Seit Juni 2021 ist die ambulante Kur wieder eine Pflichtleistung der Krankenkassen. Das heißt, Versicherte können sich nicht nur im Krankheitsfall, sondern auch zur Prävention vom Hausarzt eine Badekur verschreiben lassen.